Bund und SBB vereinbaren Förderung des Einzelwagenladungsverkehrs

Dez. 9, 2025 | Güterverkehr & Logistik

Der Bund und die SBB haben eine neue Leistungsvereinbarung für den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) abgeschlossen. Für die Jahre 2026 bis 2029 stellt der Bund insgesamt 260 Millionen Franken zur Verfügung, um dieses Güterverkehrssegment zu unterstützen. Die Vereinbarung soll ein flächendeckendes Angebot sichern und die Versorgung der Schweiz über die klimafreundliche Schiene stärken.

Finanzierte Übergangsphase für ein defizitäres System

Im EWLV werden einzelne Güterwagen verschiedener Kunden gesammelt und zu Zügen zusammengestellt. Dieses Transportangebot ist derzeit stark defizitär: 2024 verzeichnete SBB Cargo Schweiz einen Verlust von 81 Millionen Franken. Mit der neuen Leistungsvereinbarung setzt der Bund auf eine befristete Förderung, damit der EWLV mittelfristig eigenwirtschaftlich betrieben werden kann. Neben der Bundesunterstützung sollen marktgerechte Preise für Kunden sowie Effizienzsteigerungen bei der SBB dazu beitragen.

Die Fördergrundlage bildet das revidierte Gütertransportgesetz, das der Förderung des EWLV für insgesamt acht Jahre zustimmt. Die Finanzierung soll Preiserhöhungen für Kunden abfedern und gleichzeitig Investitionen in Automatisierung und Digitalisierung ermöglichen.

SBB Cargo weiterhin alleinige Anbieterin des EWLV

Da nur SBB Cargo Schweiz ein Angebot eingereicht hat, bleibt das Unternehmen der einzige Anbieter für den nationalen Einzelwagenladungsverkehr. Dabei setzt die SBB verstärkt auf regionale Kooperationen mit anderen Bahnunternehmen, sofern diese wirtschaftlich sinnvoll sind und zur Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Strassentransport beitragen.

SBB-Vertreter betonen, dass ohne den EWLV jährlich bis zu eine Million zusätzliche Lkw-Fahrten auf Schweizer Autobahnen notwendig wären.

Neues Produktionsmodell soll Effizienz steigern

Ein zentraler Bestandteil der Neuausrichtung ist ein neues Produktionsmodell, das ab dem Fahrplanwechsel 2026/27 eingeführt werden soll. Es sieht längere und schnellere Verbindungen durch die Schweiz vor und basiert auf den erwarteten Transportmengen sowie den abgeschlossenen Kundenverträgen. Bedienpunkte mit geringer Nachfrage werden künftig nicht mehr regelmässig angefahren, bleiben als Infrastruktur aber weiterhin zugänglich. Nach Angaben der SBB können trotzdem rund 98 Prozent der heutigen Wagen weiterhin transportiert werden.

Durch die Anpassungen ändern sich auch der Personal- und Lokomotivenbedarf. Die SBB kündigt an, Mitarbeitende entsprechend zu verschieben und nicht mehr benötigte Stellen sozialverträglich abzubauen. Konkrete Angaben sollen im Frühjahr 2026 folgen.

Umfassende Neuausrichtung des Güterverkehrs

Die Leistungsvereinbarung ist Teil einer breiteren Restrukturierung des Güterverkehrs der SBB. Der Bereich steht seit Jahren unter Druck: Neben einem strukturellen Defizit leidet er unter überaltertem Rollmaterial und rückläufigen Transportmengen. Während der Ganzzugsverkehr seine Kosten deckt, sind der kombinierte Verkehr (KV) und der EWLV derzeit nicht wirtschaftlich. Eine Neuausrichtung des KV wurde bereits angekündigt.

Mit den eingeleiteten Maßnahmen wollen Bund und SBB langfristig einen wettbewerbsfähigen, klimafreundlichen Schienengüterverkehr sichern.

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