Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat beschlossen, den Trassenpreis im Eisenbahnverkehr ab Anfang 2025 um 2,1 Prozent zu erhöhen. Dieser Schritt erfolgt, um den gesetzlichen Vorgaben zur Kostendeckung gerecht zu werden.
Hintergrund des Trassenpreises
Der Trassenpreis ist das Entgelt, das Eisenbahnverkehrsunternehmen an die Infrastrukturbetreiber für die Nutzung des Schienennetzes zahlen. Laut Eisenbahngesetz muss dieser Preis die direkten Kosten decken, die durch die Zugfahrten auf dem Schienennetz entstehen. Diese sogenannten Grenzkosten werden alle vier Jahre vom BAV überprüft.
Gründe für die Preiserhöhung
Bei der aktuellen Überprüfung stellte das BAV fest, dass die Grenzkosten seit 2021 nicht mehr vollständig gedeckt sind. Um die gesetzliche Vorgabe zur Deckung dieser Kosten zu erfüllen, wird der Trassenpreis nun um 2,1 Prozent erhöht. Das BAV betont, dass die Anpassung moderat ausfällt und die Anliegen der Branche berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen der Anpassung
Die Erhöhung des Trassenpreises führt zu zusätzlichen jährlichen Kosten von rund 11 Millionen Franken für den Fernverkehr, 8 Millionen Franken für den Regionalverkehr und 6 Millionen Franken für den Güterverkehr. Der Trassenpreis deckt etwa ein Drittel der Kosten der Bahninfrastruktur. Der Bund übernimmt den Rest der Kosten durch den Zahlungsrahmen für Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur.