Vergangenen Freitag, den 19. November 2021, wurde die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) durch das Plenum des Nationalrats beschlossen. Diese sieht eine stufenweise Verringerung der Distanzen für verpflichtende Abfalltransporte vor: Ab 2023 müssen Transporte von Abfällen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen und über 300 km Transportdistanz verpflichtend auf die Schiene, ab 2024 sollen dann 200 km und ab 2026 Abfalltransporte ab 100 km Distanz auf der Schiene erfolgen.
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