Die Bundesnetzagentur hat ihren zweiten Bericht zur Kostendeckung bei den Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen des Bundes durch die Entgelte des Schienen-Personen-Nahverkehrs (SPNV) für den Zeitraum von 2018 bis 2022 veröffentlicht.
Untersuchung der DB Netz AG und DB Station&Service AG
Der Bericht konzentriert sich auf die DB Netz AG und die DB Station&Service AG, die seit Dezember 2023 in die DB InfraGO AG zusammengelegt wurden. Die Bundesnetzagentur hat die Entwicklung der Mengen und Erlöse bei den Trassenentgelten untersucht und geprüft, ob eine Kostenüber- oder Kostenunterdeckung vorlag. Ergänzend gibt der Bericht einen Ausblick auf die Jahre 2023 bis 2025.
Rückläufige Kostendeckung im Nahverkehr
Im Betrachtungszeitraum zeigte sich ein uneinheitliches Bild hinsichtlich der Kostendeckung durch die SPNV-Entgelte für die untersuchten Infrastrukturunternehmen. Jedoch waren die Trends klar: In nahezu allen Fällen war die Kostendeckung durch die SPNV-Entgelte rückläufig. Dieser Trend wird ab 2023 durch hohe Inflation und Preissteigerungen noch verstärkt. Die gesetzlich festgelegte jährliche Steigerungsrate von 1,8 % für die SPNV-Entgelte kann diese Kostensteigerungen nicht auffangen, was eine weitere rückläufige Kostendeckung zur Folge haben wird.
Gesetzliche Vorgaben und zukünftige Überprüfung
Nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz ist die Bundesnetzagentur verpflichtet, zu überprüfen, ob aufgrund der Trassenpreisbremse für den SPNV bei den Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen des Bundes eine Kostenunterdeckung besteht. Ein entsprechender Bericht muss alle fünf Jahre vorgelegt werden.
Der aktuelle Bericht zeigt deutlich, dass die Kostendeckung durch die SPNV-Entgelte nicht mehr ausreicht, um die steigenden Kosten der Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen zu decken. Dies stellt eine Herausforderung für die zukünftige Finanzierung und den Erhalt der Schieneninfrastruktur dar.