Transeuropäische Netze (TEN): Rat gibt grünes Licht für neue Verordnung zur Verbesserung und nachhaltigen Vernetzung in Europa

Jun 14, 2024 | Infrastruktur

Der Rat hat gestern eine überarbeitete Verordnung zu den EU-Leitlinien für den Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) verabschiedet. Das neue Gesetz zielt darauf ab, ein zuverlässiges, nahtloses und hochwertiges Verkehrsnetz zu schaffen, das nachhaltige Konnektivität in Europa ohne physische Unterbrechungen, Engpässe und fehlende Verbindungen gewährleistet.

Das TEN-V-Netzwerk ist ein zentrales Instrument der EU-Verkehrspolitik und trägt wesentlich zu unseren Zielen der nachhaltigen Mobilität sowie zur wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohäsion bei. Die heutige Verabschiedung der überarbeiteten Verordnung markiert einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zu einem nachhaltigen und resilienten Verkehrsnetz in Europa, das die Mobilitätsbedürfnisse unserer Bürger und Unternehmen für die kommenden Jahre adressieren soll, erklärte Georges Gilkinet, belgischer Vizepremierminister und Mobilitätsminister.

Das TEN-V-Netzwerk wird schrittweise entwickelt oder ausgebaut, wobei die neue Verordnung klare Fristen für den Abschluss in drei Phasen festlegt: bis 2030 für das Kernnetz, 2040 für das erweiterte Kernnetz und 2050 für das umfassende Netz. Die neue Zwischenfrist 2040 wurde eingeführt, um den Abschluss groß angelegter, hauptsächlich grenzüberschreitender Projekte wie fehlender Bahnverbindungen vor der Frist von 2050 zu fördern, die für das umfassendere Netz gilt. Beispielsweise müssen neue Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen zwischen Porto und Vigo sowie Budapest und Bukarest bis 2040 fertiggestellt sein. Nach Abschluss des Netzwerks wird es beispielsweise möglich sein, in 2,5 Stunden mit dem Zug von Kopenhagen nach Hamburg zu reisen, anstatt der derzeit benötigten 4,5 Stunden.

Um sicherzustellen, dass die Infrastrukturplanung den realen betrieblichen Bedürfnissen entspricht und durch die Integration von Schiene, Straße und Wasserstraßen, kombiniert die neue Verordnung die Kernnetzkorridore mit den Schienengüterverkehrskorridoren zu den sogenannten „Europäischen Transportkorridoren“. Diese Korridore sind von höchster strategischer Bedeutung für die Entwicklung nachhaltiger und multimodaler Güter- und Personenverkehrsströme in Europa.

Schließlich reagiert die neue Verordnung auf die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und sorgt für eine bessere Anbindung an wichtige Nachbarländer, indem sie vier Europäische Transportkorridore des TEN-V-Netzwerks auf die Ukraine und Moldawien ausweitet und gleichzeitig grenzüberschreitende Verbindungen zu Russland und Belarus herabstuft.

Nächste Schritte

Nach der gestrigen Verabschiedung wird der Gesetzgebungsakt vom Präsidenten des Rates und des Europäischen Parlaments unterzeichnet, bevor er in den kommenden Wochen im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Die überarbeitete Verordnung tritt zwanzig Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft.

Hintergrundinformationen

Der Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung wurde von der Kommission am 13. Dezember 2021 im Rahmen des Gesetzgebungspakets für effiziente und grüne Mobilität angenommen. Als Reaktion auf die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die Kommission am 27. Juli 2022 einen geänderten Vorschlag angenommen, der mehrere Änderungen des ursprünglichen Textes enthält. Der überarbeitete Vorschlag sieht eine Vereinheitlichung des TEN-V-Netzwerks durch die Verwendung der europäischen Standardspurweite vor. Zudem strebt er eine bessere Anbindung der Ukraine und der Republik Moldau an die EU durch die Erweiterung der relevanten Europäischen Transportkorridore an. Barbara Thaler (EVP/AT) und Dominique Riquet (Renew Europe/FR) waren die Berichterstatter des Europäischen Parlaments für dieses Dossier und ein vorläufiges Abkommen wurde am 18. Dezember 2023 zwischen den Mitgesetzgebern erzielt.

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