Anlässlich des ersten Treffens der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesetzten „Beschleunigungskommission Schiene“ unterstreicht VDV-Präsident Ingo Wortmann: „Für das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor und den dafür wichtigen Ausbau der Angebote mit Bussen und Bahnen gibt es Maßnahmen, die hocheffektiv und gleichzeitig kostengünstig umzusetzen sind. Dazu gehört vor allem die Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozessen. Wir haben als Branchenverband bereits Vorschläge für die Schiene ausgearbeitet und werden diese aktiv in die Beschleunigungskommission einbringen.
Folgen Sie uns auf Twitter und LinkedIn!
Aus unserer Sicht müssen die Planungsprozesse und Genehmigungsverfahren digitalisiert, modernisiert und vereinfacht werden. Ferner sind Anpassungen beim Arten- und Naturschutz- sowie Wasserrecht wichtig, die von weiteren Neuregelungen flankiert werden müssen. Dazu gehört unter anderem die Aufstockung von Personalressourcen in Genehmigungsbehörden, die Einsetzung eines ‚Infrastruktursenates‘ beim Bundesverwaltungsgericht, Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung oder auch die Modernisierung der rechtlichen Anforderungen nach einer Genehmigung.“
Ziel der Kommission ist die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Beschleunigung der oft viel zu langwierigen Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse im Schienenverkehr.
Bis Ende 2022 soll die Kommission, in deren Arbeit der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eingebunden ist, Vorschläge und Ideen zur Beschleunigung für den Schieneninfrastrukturausbau und Erneuerungsmaßnahmen vorlegen.
„Vereinfachte Vergaben von kleineren Aufträgen an örtliche Bauunternehmen können zur Beschleunigung bei Erneuerung und Ausbau der Schiene beitragen. Aber auch Lockerungen bei Einverständniserklärungen durch Dritte können helfen, zumal sich Duldungspflichten bereits durch gesetzliche Regelungen ergeben“, so VDV-Präsident Wortmann, der die Branche als Mitglied in der Kommission vertritt.
Damit wird eine zentrale Verabredung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, mit den beiden Oberzielen, die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr zu verdoppeln und den Marktanteil der Güterbahnen – in einem insgesamt wachsenden Markt – auf 25 Prozent bis 2030 zu steigern.
Koalitionsvertrag: Halbierung von Verfahrensdauer
Die Bedeutung der Kommission hat in den vergangenen Monaten nochmals zugenommen. Denn im Bund sind inzwischen verschiedene konkrete Gesetzesinitiativen zur Planungsbeschleunigung auf den Weg gebracht worden, mit denen aus Sicht des Branchenverbandes zahlreiche Zielmarken des Koalitionsvertrages nicht erreicht werden können.
„Ein Beispiel ist die gegenwärtig angestrebte Änderung des Raumordnungsgesetztes, mit der bestehende und umfangreiche behördliche Prüfungspflichten ohne nennenswerte Anpassungen fortgeschrieben werden. Vor allem den Abbau von behördlichen Doppelprüfungen, die seit Jahren Ausbau und Erneuerung der Schiene bremsen, lässt der aktuelle Entwurf bislang unberücksichtigt“, mahnt Wortmann.
Aber auch die aktuelle Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes würdigt die Bedürfnisse der Schiene bei der Planungsbeschleunigung auf unzureichende Art und Weise. Nachbesserungsbedarf gibt es zudem beim Gesetzentwurf zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes, der vor allem die Digitalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Fokus hat.
„Bleiben diese Gesetzesinitiativen im parlamentarischen Verfahren ohne Änderung, besteht aus VDV-Sicht die Gefahr, dass das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel einer Halbierung von Verfahrensdauern nicht erreicht werden kann“, so Wortmann abschließend.