Schienen-Control: Angebotsrekord im Personenverkehr, Güterverkehr wächst nur langsam.

Jul 6, 2023 | Güterverkehr & Logistik, Innovation, Personenverkehr

Der Jahresbericht der Regulierungsbehörde zeigt einen neuen Angebotsrekord im Personenverkehr. Der Güterverkehr wächst hingegen nur langsam. Die Schienen-Control zieht in ihrem Jahresbericht Bilanz zu den Marktdaten des Personen- und Güterverkehrs in Österreich und den Wettbewerbsverfahren vor der Schienen-Control Kommission.

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Angebotsrekord im Personenverkehr, Güterverkehr mit Nachholbedarf

Im Personenverkehr sind im Jahr 2022 alle Leistungsindikatoren kräftig gestiegen. Der Wachstumstrend der Jahre vor 2020 wurde dadurch fortgesetzt. Im Schienengüterverkehr blieben Güteraufkommen und Verkehrsleistung hingegen weitgehend konstant. Aufgrund eines Fahrgastzuwachses stiegen die zurückgelegten Personenkilometer um mehr als 50 Prozent. Ausschlaggebend dafür war das Auslaufen von Maßnahmen gegen die COVID-19 Pandemie und die daraus resultierende Rückkehr zur Präsenz am Arbeitsplatz bzw. in der Schule.
Gleichzeitig wurde das Bahnangebot durch Erweiterungen im Fernverkehr, allgemeine Verdichtungen im Fahrplan und Verlängerungen der Betriebszeiten im Nahverkehr auf Rekordniveau ausgebaut, so Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Schienen-Control GmbH. Die durchschnittliche Fahrtweite pro Fahrgast betrug 43,9 km im Jahr 2022 – ein Rekordwert.

Im Schienengüterverkehr zeigten die Marktdaten sowohl bei den gefahrenen Netto- als auch bei den Bruttotonnenkilometern leichte Zuwachsraten von 1,4 bzw. 2,4 Prozent. Bei den beförderten Nettotonnen wurde 2022 hingegen ein leichter Rückgang um 0,8 Prozent verzeichnet. Speziell im zweiten Halbjahr setzte eine Stagnation im Schienengüterverkehr ein. Für das Gesamtjahr 2022 ergibt sich daraus, dass die Verkehrsleistung (Nettotonnenkilometer, Bruttotonnenkilometer) im niedrigen einstelligen Bereich gesteigert wurde und das Aufkommen (beförderte Nettotonnen) in einem ähnlichen Ausmaß zurückging.

Zwar gab es 2022 im Gegensatz zu den Jahren zuvor vergleichsweise wenige Beschränkungen im internationalen Warenverkehr, allerdings machten dem Schienengüterverkehr andere Faktoren zu schaffen. Neben dem Mangel an qualifiziertem Personal hat sich der mittlerweile europaweit ausgeprägte Engpass beim verfügbaren Rollmaterial weiter verschärft. Auch die vom Krieg in der Ukraine ausgelöste massive Steigerung der Bahnstrompreise ab Ende Februar und der daraus folgende rapide Anstieg des allgemeinen Preisniveaus hat die Eisenbahnunternehmen bzw. den Schienengüterverkehr vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Nicht zuletzt wirkten sich auch umfassende Infrastrukturarbeiten und baustellenbedingte Umleitungen im benachbarten Ausland (vor allem in Deutschland) auf die Planung und Durchführung von Verkehren aus.
Aufgrund all dieser Umstände und der wieder gesunkenen Preise für Mineralöl verstärkte sich im Güterverkehr der Verlagerungsdruck hin zur Straße, so Röhsler.

Schienen-Control: Regulierungsarbeit für die Eisenbahnunternehmen

Eine wichtige Aufgabe der Schienen-Control ist die Vermittlung bei Trassenkonflikten zwischen dem Infrastrukturbetreiber und den Verkehrsunternehmen. Im Jahr 2022 wurden dazu zwei Verfahren geführt – einerseits konnte dabei der RailJet-Halt in Vöcklabruck sichergestellt werden, andererseits konnten in einem Gespräch zwischen Zulassungsstelle, Regulierungsbehörde und Eisenbahnverkehrsunternehmen Umleitungen vereinbart werden, sodass der Verkehr zwischen Wien und dem Burgenland trotz Baustellen im Sommer 2023 weitergeführt werden kann.

Die Schienen-Control Kommission führte ein Verfahren zu Verschub-Dienstleistungen in Tirol. Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) brachte vor, dass von ihm begehrte Dienstleistungen vom Servicebetreiber abgelehnt wurden. Die Schienen-Control konnte zwischen dem EVU und dem Servicebetreiber vermitteln und für beide eine zufriedenstellende Lösung finden.

Ein weiteres Verfahren wurde betreffend die Stationsentgelte des größten österreichischen Bahnhofsbetreibers geführt. Im Zuge des Verfahrens wurde vom Bahnhofsbetreiber ein Modell entwickelt, das die Abgrenzung von Anlagen der Serviceeinrichtungen von jenen des Mindestzugangspaketes regelt.

Ein Verfahren zu Wagenmeisterleistungen ergab, dass eine Ungleichbehandlung der Eisenbahnunternehmen bei Verrechnungsspesen vorlag. Nach einer Prüfung der Schienen-Control Kommission wurde ein Bescheid ausgestellt, der die Entgelte für die Wagenmeisterleistungen für unwirksam erklärte.

Die Schienen-Control Kommission führte ein Verfahren in Bezug auf die für EVU verpflichtende Übermittlung ihrer Zug- und Wagendaten (betriebliche Mindestdaten) an den Eisenbahninfrastrukturbetreiber. Diese Übermittlung war für ein EVU im Schienengüterverkehr mittels Schnittstelle möglich, für andere Marktteilnehmer jedoch nicht. Das Infrastrukturunternehmen stellte im Zuge des Verfahrens die Übernahme der Datenschnittstelle des Mitbewerbers und die diskriminierungsfreie Zurverfügungstellung an alle EVU bis zur Inbetriebnahme eines Nachfolgesystems sicher.

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